Antworten rund um Beratung und Terminvereinbarung
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Ablauf, zu benötigten Unterlagen und zur regionalen Zuständigkeit.
Wie läuft eine Beratung ab?
Sie geben zunächst Ihre Postleitzahl und Ihren Beratungswunsch an. Die Anfrage wird dem zuständigen Ansprechpartner zugeordnet. Anschließend meldet sich Ralf Pöcher oder Friedrich Borkam persönlich bei Ihnen, um das Anliegen und den Termin abzustimmen.
Ist die Terminvereinbarung unverbindlich?
Ja. Über das Formular senden Sie zunächst eine unverbindliche Terminanfrage. Ein Termin wird erst verbindlich, nachdem er persönlich mit Ihnen bestätigt wurde.
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Hilfreich sind - soweit vorhanden - die letzte Strom- oder Gasabrechnung, aktuelle Vertragsdaten, die Zählernummer und Angaben zum bisherigen Verbrauch. Welche Informationen tatsächlich benötigt werden, klärt Ihr Ansprechpartner mit Ihnen.
Wer ist für meine Postleitzahl zuständig?
Für Postleitzahlen mit 87 oder 89 ist Ralf Pöcher zuständig. Postleitzahlen mit 86 werden Friedrich Borkam zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt im Formular automatisch und wird vor dem Versand zusätzlich serverseitig geprüft.
Kann ich mich zu Strom und Gas gleichzeitig beraten lassen?
Ja. Wählen Sie im Formular einfach „Strom und Gas“ aus, damit beide Themen bei der Terminabstimmung berücksichtigt werden können.
Ist eine telefonische Beratung möglich?
Sie können im Formular zwischen telefonischer, Video- und persönlicher Beratung wählen. Die konkrete Möglichkeit wird anschließend direkt mit dem zuständigen Ansprechpartner abgestimmt.
Können sich auch Gewerbekunden melden?
Ja, Gewerbekunden können eine Anfrage senden. Ob und in welchem Umfang eine Beratung möglich ist, wird anhand der individuellen Ausgangssituation persönlich geklärt.
Was passiert nach dem Absenden des Formulars?
Bei einer betreuten Postleitzahl wird Ihre Anfrage ausschließlich an den zuständigen Berater übermittelt. Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung. Diese ist noch keine verbindliche Terminbestätigung.
Was passiert, wenn meine Postleitzahl nicht zum Beratungsgebiet gehört?
Dann wird keine Anfrage an einen Berater versendet und nicht als reguläre Anfrage gespeichert. Sie erhalten direkt einen freundlichen Hinweis zu den aktuell betreuten Regionen.
Wann sollte ich meinen Strom- oder Gasvertrag prüfen lassen?
Ein regelmäßiger Vertragscheck kann sinnvoll sein, besonders vor dem Ende einer Preisgarantie oder Vertragslaufzeit, nach einer Preisänderung, bei einem Umzug oder wenn sich Ihr Verbrauch verändert hat. Ob ein Wechsel oder eine andere Vertragsoption sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab; eine bestimmte Ersparnis kann nicht garantiert werden.
Ist die Prüfung meiner Strom- und Gasverträge kostenfrei?
Ja. Die Prüfung Ihrer bestehenden Strom- und Gasverträge ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Ob sich eine andere Vertragsoption anbietet und welches Einsparpotenzial bestehen kann, hängt von Ihrer individuellen Ausgangssituation ab. Eine bestimmte Ersparnis wird nicht garantiert.
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Prüfen Sie Ihre Postleitzahl und senden Sie Ihre Anfrage direkt an den zuständigen Ansprechpartner.