Cookie-Einstellungen
Koko Analytics misst die Reichweite lokal und cookielos. Ihre Auswahl für optionale Dienste können Sie hier jederzeit ändern.
Beide Entscheidungen sind gleichwertig möglich und können hier jederzeit geändert werden.
Cookielose Reichweitenmessung
Koko Analytics zählt Besucher und Seitenaufrufe lokal auf dem eigenen Webserver. In der Einstellung „Cookieless“ setzt Koko kein Analyse-Cookie und speichert keine Kennung auf Ihrem Gerät. Eine täglich wechselnde Hash-Kennung wird nur vorübergehend auf dem Server verwendet und um Mitternacht gelöscht. Diese datensparsame Reichweitenmessung läuft unabhängig von der unten gespeicherten Auswahl für optionale Dienste.
Technisch notwendige Funktionen
Das Terminformular nutzt eine WordPress-Nonce, ein unsichtbares Honeypot-Feld und serverseitiges Rate-Limiting. Die Rate-Limit-Kennung wird nicht auf Ihrem Gerät gespeichert. Das Cookie „pb_consent“ speichert ausschließlich die Auswahl „notwendig“ oder „alle“ samt Versionsstand für 180 Tage, damit der Banner nicht bei jedem Seitenaufruf erneut erscheint. WordPress-Anmeldecookies werden nur für angemeldete Administratoren benötigt.
Analyse und Marketing
Google Analytics, Meta Pixel, Werbenetzwerke und vergleichbare externe Analyse- oder Marketingdienste sind nicht eingebunden. Koko Analytics ist davon zu unterscheiden: Das Plugin arbeitet lokal und cookielos. Die Auswahl „Akzeptieren“ aktiviert derzeit keinen zusätzlichen Dienst.
Karten, Videos und soziale Medien
Es werden keine Google-Karte, Videos oder Social-Media-Feeds eingebettet. Instagram, Facebook und Google sind ausschließlich als normale externe Links eingebunden. Erst beim Anklicken verlassen Sie diese Website.
Mit „Ablehnen“ bleiben technisch notwendige Funktionen sowie die lokal betriebene cookielose Reichweitenmessung erlaubt. „Akzeptieren“ bezieht sich nur auf optionale Kategorien; derzeit sind darin keine Dienste eingebunden. Beide Entscheidungen verändern die cookielose Koko-Statistik nicht. Wird später ein einwilligungspflichtiger Analyse-, Marketing- oder externer Medien-Dienst ergänzt, muss die Einwilligungsversion geändert, erneut informiert gefragt, der Dienst bis zur Zustimmung technisch blockiert und in der Datenschutzerklärung dokumentiert werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.